Psychiatrische Begutachtung

Psychiatrische Begutachtung


In Bestimmten Angelegenheiten, wie z.B. bei der gesetzlichen Betreuung, in Rentenangelegenheiten oder im Strafrecht wird die fachliche Meinung eines Psychiaters benötigt. In diesen Fällen wird von der zuständigen Stelle, also dem Gericht, dem Amt oder Notariat ein Gutachten angefordert. Hierbei ist es von Vorteil, wenn ein solches Gutachten zeitnah erstellt wird, um die Entscheidungsfindung in der jeweiligen Sache nicht unnötig hinauszuzögern.

Dr. med. Jooß - Psychiatrische Begutachtung

Private Gutachten auf Initiative des Patienten sind nur in manchen Situationen wirklich sinnvoll oder zielführend. Sie sind von der Person privat zu bezahlen und haben nicht immer den gewünschten Effekt. Die Sinnhaftigkeit ist also im Einzelfall zu prüfen, damit dem Patienten keine unnötigen Kosten entstehen.