Kostenübernahme

Die Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) innerhalb des üblichen Rahmens zwischen dem 2,3-fachen Satz (Regelsatz) und dem 3,5-fachen Satz (mit Begründung) oder nach schriftlicher Honorarvereinbarung. Patienten, die nach dem Standardtarif der PKV versichert sind, müssen dies vor Behandlungsbeginn nachweisen und sich den Nachweis bestätigen lassen. Über gesetzliche Krankenkassen wird nicht abgerechnet.

Um den reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten und allen Patienten im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stehen, führe ich eine Bestellpraxis, wobei die Termine im Turnus mit den Patienten geplant werden. Kurzfristig durch den Patienten abgesagte Termine (< 48 Stunden) können demnach nur in den seltensten Fällen nachbesetzt werden. Wenn der kurzfristig abgesagte Termin nicht anderweitig vergeben oder genutzt werden kann, kann dieser dem Patienten im Sinne eines Ausfallhonorars in Rechnung gestellt werden.


PVS

In manchen Fällen werden die Abrechnungsdaten der PVS bayern (privatärztliche Verrechnungsstelle) zur Verfügung gestellt, die Rechnungen nach der GOÄ prüft, erstellt und versendet. Hierfür benötige ich in diesem Fall Ihre Einwilligungserklärung.

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Versicherungen.


So funktioniert die Kostenabrechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der privaten Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip vorherrschend. Der Privatpatient bezahlt seine Rechnung somit zunächst direkt an den Arzt, Psychotherapeuten oder wie in meinem Fall an die PVS bayern und erhält den erstattungsfähigen Anteil anschließend von seinem privaten Versicherer zurück.

Dieses Prinzip gibt es nur in der privaten Krankenversicherung. Es findet sowohl bei der Vollversicherung, als auch bei privaten Krankenzusatzversicherungen seine Anwendung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dagegen das sogenannte Sachleistungsprinzip. Aber auch GKV-Versicherte können sich für die Kostenerstattung entscheiden. In welcher Höhe die Erstattung ausfällt, ist davon abhängig, welchen Tarif der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss gewählt hat.


Ist meine geplante Behandlung im Versicherungsschutz enthalten?

Was Ihr Versicherungsschutz alles umfasst, steht im Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (das sind die Musterbedingungen, die Tarifbedingungen und die Tarifbeschreibung). Den Rahmen hierfür stecken gesetzliche Vorschriften.

Wenden Sie sich im Zweifel vor Behandlungsbeginn an Ihren Versicherer. So können Sie vermeiden, dass Ihnen Kosten entstehen, die Sie nicht selbst tragen können oder wollen, denn im Falle von Erstattungsdiskrepanzen sind diese mit dem jeweiligen Versicherer zu klären.